Flugzeugbesatzungen tragen eine enorme Verantwortung, nicht nur beim Steuern des Flugzeugs und der Erfüllung der Bedürfnisse der Passagiere, sondern auch bei der Gewährleistung der Sicherheit aller an Bord. Die regelmäßigen, medizinischen Untersuchungen des fliegenden Personals spielen dabei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Crewmitglieder körperlich und mental in der Lage sind, ihre Aufgaben sicher und effizient zu erfüllen.
Doch was passiert, wenn fliegendes Personal vorübergehend oder dauerhaft flugdienstuntauglich wird? Welche Möglichkeiten der Absicherung bestehen dann?
Die Flugdienstuntauglichkeits-Versicherung
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Erwerbstätige. Allerdings ist diese „klassische“ BU-Versicherung für das Flugpersonal nur bedingt geeignet, da sie in der Regel nur das Risiko einer mehr als fünfzigprozentigen Berufsunfähigkeit abdeckt. Ob noch eine anteilige Ausübung der Tätigkeit möglich ist, ist beim fliegenden Personal meist nicht sichergestellt und unterliegt einer langwierigen Prüfung.
Hier kommt nun die spezielle Flugdienstuntauglichkeits-Versicherung (FU) ins Spiel. Diese ist für Pilot:innen, Flugschüler:innen, Flugbegleiter:innen, sowie Fluglosten & Fluglotsinnen ratsam, um im Falle eines Falles gut abgesichert zu sein.
Gesundheitliche Anforderungen und Medicals
Cockpit
Verkehrsflugzeugführer:innen müssen einmal pro Jahr (ab einem Alter von 41 Jahren zweimal pro Jahr) ihre Flugtauglichkeit mit einer fliegerärztlichen Untersuchung nachweisen und das Medical der Class 1 erreichen. Danach wird die Lizenz durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) erteilt oder verlängert.
Wird beim Medical festgestellt, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen keine Erteilung der Lizenz zulassen, wird diese ruhend gestellt und durch eine erneute Untersuchung geprüft.
Wird die Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht erreicht, dürfen Pilot:innen ihre angestammte Tätigkeit als Luftfahrzeugführer:in nicht mehr ausüben und die Lizenz wird (vorübergehend oder dauerhaft) entzogen. Diese Entscheidung trifft auch hier das LBA.
In diesem Fall würde die vereinbarte Leistung der Flugdienstuntauglichkeits-Versicherung (oder auch Loss-of-Licence Versicherung, kurz LoL) zum Tragen kommen.
Kabine
Für das Kabinenpersonal gibt es eine Erstuntersuchung, anschließend erfolgen die Untersuchungen alle vier Jahre bis zum 42. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt ist eine ärztliche Untersuchung alle zwei Jahre obligatorisch, einschließlich eines Sehtests und eines Belastungs-EKGs.
Tower
Im Tower müssen auch Fluglotsinnen und Fluglotsen regelmäßig zum Medical. In der ersten Phase finden diese Untersuchungen alle zwei Jahre statt und werden ab dem 40. Lebensjahr sogar jährlich durchgeführt.
Diese strikten Gesundheitsrichtlinien für das fliegende Personal und Flugsicherungspersonal betonen die hohe Bedeutung von regelmäßigen medizinischen Überprüfungen, um die Sicherheit und Effizienz im Luftverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig die individuelle Gesundheit zu schützen.
Als Versicherungsnehmer:in sollte man einige Punkte vor Vertragsabschluss beachten. Wichtig ist zum einen, dass ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten ist. Ebenso bedeutend ist der Einschluss psychischer Erkrankungen in der Loss-of-Licence Versicherung, da diese zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählt.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Flugdienstuntauglichkeits-Versicherung eine der wichtigsten Versicherungen für fliegendes Personal ist. Richtig ausgestaltet bietet sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen unerwarteter gesundheitlicher Probleme und der daraus resultierenden Flugdienstuntauglichkeit.
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Flugdienstuntauglichkeitsversicherung | Albatros
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Veröffentlichung: Januar 2024
Albatros Redaktion
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