In der Luftfahrt kann es schnell gehen: Eine Krankheit oder ein Unfall, und schon sind Sie vorübergehend flugdienstuntauglich oder verlieren Ihre Lizenz – trotz bester Qualifikationen. Für Pilot:innen, Flugbegleiter:innen und Flugschüler:innen kann dies oft auch finanzielle Unsicherheiten mit sich bringen.
Deshalb ist es wichtig zu wissen: Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) reicht nicht aus, wenn Sie flugdienstuntauglich werden oder Ihre Lizenz verlieren. Sie brauchen eine Flugdienstuntauglichkeits- (FU) bzw. eine Loss-of-Licence-Versicherung (LoL).
Was ist der Unterschied zwischen BU und FU / LoL?
Eine BU ist für viele Berufsgruppen sinnvoll – sie zahlt in der Regel, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Für fliegendes Personal gilt das jedoch nicht.
Das liegt daran, dass …
- … die Entscheidung über Ihre Flugdiensttauglichkeit nicht vom Hausarzt, sondern ausschließlich vom Fliegerarzt oder der zuständigen Luftfahrtbehörde getroffen wird.
- … viele Ursachen, die im Flugdienst zum Grounding führen – zum Beispiel Konzentrationsstörungen, schwere psychische Erkrankungen oder neurologische Probleme – von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) teilweise nicht abgedeckt werden.
- … bei einer BU oft eine sogenannte Verweisung auf andere Berufe möglich ist, etwa in die Verwaltung – was für Pilot:innen oder Flugbegleiter:innen problematisch sein kann, da ihre speziellen Aufgaben nur schwer übertragbar sind .
Spezielle Absicherung durch Flugdienstuntauglichkeitsversicherung (FU) und Loss-of-Licence-Versicherung (LoL)
Die Flugdienstuntauglichkeitsversicherung (FU) bzw. die Loss-of-Licence (LoL) Versicherung sind speziell für das fliegende Personal entwickelt worden.
Sie zahlen eine Leistung, sobald Ihre Flugdiensttauglichkeit aberkannt wird oder Sie Ihre Lizenz aus medizinischen Gründen verlieren – unabhängig davon, ob Sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen können. Was der Unterschied zwischen FU und LoL ist, erfahren Sie hier.
Fazit: Passgenaue Absicherung
Wenn Sie als fliegendes Personal tätig sind, reicht eine Standard-BU nicht aus. Eine spezielle Flugdienstuntauglichkeitsversicherung (FU) oder ein Loss-of-Licence-Schutz bietet Ihnen maßgeschneiderten Schutz vor den finanziellen Folgen einer Flugdienstuntauglichkeit oder eines Lizenzverlustes.
Wir beraten seit über 45 Jahren Luftfahrtprofis – gerne definieren wir gemeinsam mit Ihnen auch Ihre individuelle Absicherung. Weitere Infos für Luftfahrtprofis und die Möglichkeit einen Beratungstermin auszumachen, finden Sie unter den folgenden Links:
Albatros Redaktion
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