Alle Ski- und Snowboard-Fahrer, die ab 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
Wer keine solche Versicherung hat oder diese nicht nachweisen kann, soll aber an Ort und Stelle die Möglichkeit haben, zusammen mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen.
Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Auch einen Entzug des Skipasses ist möglich. Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, darüber gibt die eigene Police Auskunft. Diese reicht jedoch nicht als Nachweis für den Versicherungsschutz aus.
Viele Privathaftpflicht-Versicherer bieten daher an, eine Versicherungsbescheinigung auszustellen und zuzusenden – auch per E-Mail, selbst dann noch, wenn man sich bereits im Urlaubsort befindet.