Wer denkt, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung „Will und brauche ich nicht!“, kann seinen Angehörigen damit viel zumuten. Denn wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es zeitweise oder dauerhaft nicht können?
Spoiler: Nicht automatisch die Familie oder die Partner:in.
Rund 75 % der Deutschen haben laut Deutschem Patientenschutz keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung, an die 90 % keine Vorsorgevollmacht. Durchschnittlich 20.000 Mal pro Monat werden Menschen deshalb unter gesetzliche Betreuung gestellt, so die Zahlen aus dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dies betrifft auch die Altersgruppe von 18-39 Jahren und keineswegs nur Senior:innen.
Es kann alles sehr schnell gehen: Durch Krankheit oder Unfall können Menschen in Notfallsituationen geraten, in denen sie sich zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst vertreten und damit keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr treffen können. Beispielsweise in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Aufenthaltsort. Viele glauben dann, dass die Partner:in oder Familienangehörige ein automatisches Vertretungsrecht haben. Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Tritt der Betreuungsfall ein, setzt das Gericht eine Betreuer:in von Amts wegen ein, sollten keine Vollmachten vorhanden sein. Und selbst wenn dies Angehörige sind (in etwa 50% der Fälle), sind sie dem Gericht laut Gesetz weitestgehend rechenschaftspflichtig.
Nur mit Vollmachten selbstbestimmt
Der einzige Weg im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben, sind rechtskonforme Vollmachten mit Verfügungen. Das mit dem „Selbstbestimmt bleiben“ gilt übrigens für die ganze Familie, nicht nur für die Betroffenen. Bekommt ein Betreuter beispielsweise nach einem Unfall eine Versicherungssumme und vielleicht noch eine monatliche Rente ausbezahlt, sichert das erst einmal der gesetzliche Betreuer und legt das Geld, das nicht für laufende Auszahlungen benötigt wird, für den „Schützling“ mündelsicher an. Dazu sind er oder sie verpflichtet! Partner und Familie bleiben außen vor. Fehlendes Handeln führt genau zu diesen Extremsituationen für die Familie und bedeutet „Nach mir die Sintflut!“
Was Juristen empfehlen
Juristen empfehlen daher für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Dokumenten werden hier erklärt.
Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft zudem bei beiderseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln.
Entlasten Sie Ihre Familie & sich selbst
Jede:r hat diesen To-Do Zettel, auf dem unter anderem weniger angenehme Dinge wie Dachboden ausräumen, zum Zahnarzt gehen oder eben seine Vollmachten erledigen stehen. Dennoch leiden wir an „Aufschieberitis“ und hoffen, dass bis dahin schon nichts passiert. Machen Sie es einfach – entlasten Sie Ihre Familie und Angehörigen durch Vollmachten und Verfügungen.
Natürlich gibt es auch genügend Vordrucke und Internetvorlagen – jedoch sollten Sie hierbei beachten, dass die Haftung dann immer bei Ihnen als Ersteller liegt. Experten raten deshalb dazu, eine Vollmacht juristisch prüfen bzw. über Anwälte oder Notare rechtskonform erstellen zu lassen, damit sie im Vorsorgefall auch wirklich hilft.
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